Weiter befürchten die Beschwerdeführenden ein Entfallen der mit dem Anlagegrenzwert geschaffenen Sicherheitsmarge und folgern aus dem Bericht «Mobilfunk und Strahlung» der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU), dass die Einführung der Korrekturfaktoren auf nicht nachvollziehbaren Grundlagen beruhe, dass damit das Schutzniveau deutlich gesenkt werde und die Privilegierung adaptiver Antennen in keiner Weise gerechtfertigt sei. Mit Verweis auf die gemäss den Beschwerdeführenden unverständliche Herleitung des Korrekturfaktors bringen sie vor, die vom BAFU festgelegten Korrekturfaktoren lägen weit über