b) Gestützt auf einige Studien und Dokumente verschiedener Arbeitsgruppen und Forschenden kommen die Beschwerdeführenden zum Schluss, das BAFU baue die Privilegierung adaptiver Antennen auf falschen technischen Annahmen auf und berücksichtige gleichzeitig biologisch-medizinische Aspekte überhaupt nicht. Sodann kommen sie zum Resultat, dass das bisherige Grenzwertmodell jegliche Legitimation verloren habe und dass die Grenzwerte neu definiert werden müssen unter Berücksichtigung von realen Expositionsszenarien, wie Pulsationen, Modulationen, in Kombination mit weiteren Umwelteinflüssen sowie der pausenlosen Exposition.