e) Die Beschwerdeführenden bringen sodann pauschal vor, der Beschwerdegegnerin sei es nach wie vor nicht möglich, Abnahmemessungen durchzuführen. Dieser unbegründeten Behauptung kann nicht gefolgt werden. Der technische Bericht des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» vom 20. April 2020 mit Nachtrag vom 15. Juni 2020 erläutert, wie die Strahlung adaptiver Antennen gemessen und auf den Beurteilungswert hochgerechnet wird.43 Dabei schlägt das METAS zwei Messmethoden, die codeselektive und die frequenzselektive, vor.