Die Beschwerdeführenden halten zusammenfassend fest, dass die QS-Systeme der Komplexität heutiger Antennen in keiner Weise gerecht würden, dass Grenzwertüberschreitungen nicht zuverlässig festgestellt würden und dass die kantonalen Vollzugsbehörden keine Möglichkeit hätten, die Richtigkeit der Angaben zu adaptiven Antennen in der QS-Datenbank zu überprüfen. Die Konzeption eines QS-Systems ohne Echtzeitüberwachung, ohne Erfassung der einzelnen Senderichtungen und Antennendiagramme, und ohne Kontrollmöglichkeiten auf Ebene der Betriebszentralen sei grundsätzlich untauglich für heutige Antennen und könne Grenzwertüberschreitungen weder zuverlässig feststellen, noch verhindern.