63 NISV wurde der massgebende Betriebszustand in der NISV geregelt, weshalb dessen Spezifizierung in derselben Verordnung stufengerecht ist. Auch die 6-Minuten-Mittelung erscheint unter dem Aspekt, dass für den Immissionsgrenzwert ebenfalls eine solche Mittelung vorgesehen ist (vgl. Anhang 2 Ziffer 11 NISV), als stufengerecht. Schlussendlich werden auch die Delegationsvoraussetzungen eingehalten. Die Delegation dieses Regelungsbereichs ist durch die Bundesverfassung nicht ausgeschlossen und eine entsprechende Delegationsnorm ist im USG enthalten, welche sich auf eine bestimmte, genau umschriebene Materie bezieht (vgl. Art. 38 Abs. 3 USG).