Sowohl der Korrekturfaktor als auch die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung in Anhang 1 Ziffer 63 NISV betreffen eine stark technische Materie, die auf hochkomplexen Simulations- und Messstudien basieren.37 Bereits aus diesem Grund ist eine Regelung auf Verordnungsebene stufengerecht. Hinzu kommen der immer schneller voranschreitende technologische Fortschritt und der laufende Wandel medizinischer Erkenntnisse. Durch Verankerung des Korrekturfaktors und einer über sechs Minuten gemittelten Sendeleistung auf Verordnungsstufe kann rasch auf positive wie auch auf negative Veränderungen in diesen Gebieten reagiert werden.