e) Weiter sind die Beschwerdeführenden der Ansicht, das BAFU verkenne einmal mehr die Relevanz der Reflexionen, die adaptive Antennen gezielt nutzten. Die Mittelung, so wie sie vorgesehen sei, beziehe sich auf jedes Antennen-Panel einzeln. Da sich die Senderichtungen der Antennenpanels horizontal überschneiden würden, könne es sein, dass z.B. ein OMEN abwechslungsweise direkt vom 1. Panel, dann indirekt über Reflexionen vom 2. Panel und wieder direkt vom 1. Panel bestrahlt werde. Jedes Panel könne dabei während einer bestimmten Zeit die maximale Leistung inklusive Korrekturfaktor verwenden.