Ist der Mittelwert der bewilligten Sendeleistung über einen Zeitraum von sechs Minuten eingehalten, ist gewährleistet, dass auch die mit dieser Sendeleistung berechneten Feldstärkewerte über sechs Minuten gemittelt rechnerisch immer eingehalten sind (vgl. hinten Erwägung 6 zur Zulässigkeit des Korrekturfaktors unter dem Aspekt des Vorsorgeprinzips).18 Entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden ist denn auch davon auszugehen, dass die Strahlungsexposition von adaptiven Antennen in der von ihr versorgten Funkzelle im Durschnitt im realen Betrieb tiefer liegt als bei konventionellen Antennen.19