Die Begründung des AWN, wonach der Abstand zum Wald nicht verändert werde und die Zweckbestimmung der Anlage gleichbleibe sei zudem gleich doppelt falsch. Der Abstand zum Wald werde an der Stelle des Masts, an dem die Module montiert werden sollten, gegenüber dem Wald verringert. Zudem sei auch der Zweck ein völlig anderer. Die Mobilfunkantennen sollten das Gebiet mit Mobilfunkdienstleistungen versorgen, während die übrigen Sendeantennen der J.________ dienten.