d) Diesbezüglich sind die Beschwerdeführenden der Meinung, es sollen in erster Linie schlechter versorgte Gebiete im Siedlungsgebiet abgedeckt werden. Dies werde eindeutig bestätigt durch die einzige Hauptstrahlrichtung in 300° von Nord. Hätte die Beschwerdegegnerin tatsächlich beabsichtigt, Gebiete ausserhalb der Bauzone zu versorgen, hätte sie wie üblich Sendeantennen in drei Hauptstrahlrichtungen gewählt. Zudem sei auch die massive Leistung ein klarer Beleg für die Absicht, primär die Bauzonen zu versorgen. Offensichtlich gehe es der Beschwerdegegnerin auch um die Versorgung von Les Près d’Orvin, weil die bisherigen Antennengesuche im näheren Umfeld abgelehnt wurden.