In der Beschwerdeantwort vom 8. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde und sämtliche Anträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Leubringen/Evilard beantragte in der Stellungnahme vom 9. Juni 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde und die Erteilung der Baubewilligung. Mit Schreiben vom 9. August 2023 nahmen die Beschwerdeführenden kurz zu den Eingaben der übrigen Verfahrensbeteiligten Stellung und wiesen darauf hin, dass sie vollumfänglich an ihren Rechtsbegehren festhielten.