Sie machen insbesondere geltend, die Mobilfunkanlage sei nicht zonenkonform und eine entsprechende Standortevaluation fehle. Weiter sind sie der Meinung, es läge eine Waldabstandverletzung vor und der Korrekturfaktor sei gesetzes- und verfassungswidrig. Ausserdem rügen die Beschwerdeführenden die Tauglichkeit des sog. Qualitätssicherungssystems (QS-System), eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und eine fehlende Planungsgrundlage. 1 Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Biel-Seeland 2021, Übersichtskarte im Massstab