In der Stellungnahme vom 13. Juni 2022 stellte das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Walderhaltung, fest, dass das Projekt keine waldrechtliche Bewilligung erfordere. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 17. Juni 2022 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt.