2. Mit Verfügung vom 8. Mai 2023 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, dass die Akten an die BVD retourniert worden seien und das Verfahren unter der neuen Verfahrensnummer 110/2023/73 wieder aufgenommen werde. Der Entscheid der BVD erfolge voraussichtlich im Juni 2023. Das Rechtsamt beabsichtige, die Frist zur Umsetzung des Benützungsverbots (Verbot der Wohnnutzung) auf 30. September 2023 und die Frist zur Umsetzung der baulichen Massnahmen (Entfernung von Dusche, Toilette und Kochgelegenheit) auf 31. Oktober 2023 festzusetzen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Innert der dafür angesetzten Frist gingen keine Stellungnahmen ein.