Die Erhöhung der Baute führt zu einer erhöhten Beeinträchtigung des Tageslichteinfalls auf das direkt angrenzende Nachbargebäude der Beschwerdeführerin: Einerseits wäre die Belichtung des obersten, grossen Fensters stark eingeschränkt, zumal der höchste Punkt der Westfassade des geplanten Ersatzneubaus gemäss den eingereichten Plänen18 nur ca. 70 cm von der Fenstermitte entfernt zu stehen käme. Andererseits wären die beiden darunterliegenden, kleineren Fenster vom reduzierten Tageslichteinfall wegen der aufgestockten Nachbarsbaute umso mehr betroffen.