c) Die Stellung des bestehenden Schopfs als Eckbau zwischen der nördlichen Zeile und der davon zurückversetzten, ehemaligen Mühle gilt gemäss dem ersten Amtsbericht der Denkmalpflege vom 31. Januar 2022 im Ortsbild als bedeutsam und prominent. Der im Volumen gegenüber den angrenzenden Wohnbauten markant kleinere Schopf definiert den Beginn der Häuserzeile mit der Liegenschaft der Beschwerdeführerin und fasst zugleich zusammen mit der ehemaligen Mühle den vorliegenden Platz.11