Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 5. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 3. April 2023. Mit Stellungnahme vom 5. Juni 2023 beantragt das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen