3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Gemäss ihrem Schreiben vom 31. Mai 2023 unterstützt die Gemeinde Ligerz den Eventualantrag der Beschwerdeführerin, wonach die Gebäudehöhe im Gesamtbauentscheid verbindlich festzulegen sei. Ferner sei die Verhältnismässigkeit der geplanten Umnutzung durch die Beschwerdeinstanz zu beurteilen. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 5. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 3. April 2023.