2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 4. Mai 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 3. April 2023 und die Erteilung des Bauabschlags. Im Sinne eines Eventualbegehrens verlangt sie die Reduktion der Gebäudehöhe und deren verbindliche Festlegung in der Gesamtbaubewilligung.