1/8 BVD 110/2023/72 die Bauherrschaft am 7. Juni 2022 eine Projektänderung ein, unter anderem mit einem verringerten Gebäudevolumen. Am 14. Juni 2022 überwies die Gemeinde Ligerz das Baugesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, welches – nach erneuter Projektänderung vom 24. August 2022 – mit Gesamtbauentscheid vom 3. April 2023 dem Beschwerdegegner die Baubewilligung erteilte.