1. Der Beschwerdegegner reichte am 12. November 2021 bei der Gemeinde Ligerz ein Baugesuch ein für den Umbau eines bestehenden alten Schopfes auf seiner Parzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Dorfkernzone. Er plant die Errichtung eines Ersatzneubaus anstelle des Schopfes und dessen künftige Nutzung als Bed & Breakfast mit jeweils zwei Schlafzimmern im ersten und zweiten Obergeschoss sowie einem grossen Koch- und Essbereich im Erdgeschoss. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin als Eigentümerin der Nachbarparzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. J.________ Einsprache. Daraufhin reichte