«Der Bauherrschaft wird in Anwendung von Art. 8 Abs. 1 BewD und Art. 62 Abs. 2 BR die ordentliche Baubewilligung für den Umbau des Einfamilienhauses im Unter-, Erd- und Obergeschoss sowie den Neubau eines Carports, an der K.________strasse 6 und 6A, in 4900 Langenthal, auf der Parzelle Nr. I.________, erteilt. Diese Baubewilligung umfasst:» 3. Der erste Satz in Ziffer 1.1 des Gesamtbauentscheids vom 3. April 2023 wird wie folgt angepasst: