b) Anfechtungsobjekt ist im vorliegenden Verfahren der Gesamtbauentscheid der Stadt Langenthal vom 3. April 2023. Dieser gibt den Rahmen des Streitgegenstands vor. Die Beschwerdeführenden beantragen zwar die Aufhebung des ganzen Gesamtbauentscheids, beziehen sich in ihrer Begründung jedoch nur auf die Dachaufbauten und machen geltend, dass die Errichtung der Lukarnen im vorgesehenen Rahmen nicht zulässig sei. Dementsprechend beschränkt sich der Streitgegenstand auf die Frage der Rechtmässigkeit der Dachaufbauten. Dies betrifft aber nicht nur die Errichtung der beiden Lukarnen sowie den Umbau im Dachgeschoss,