1/8 BVD 110/2023/71 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 3. Mai 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 3. April 2023 und die Erteilung des Bauabschlags.