1. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner reichten am 3. Oktober 2022 bei der Stadt Langenthal ein Baugesuch ein für den Umbau des Einfamilienhauses auf ihrer Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. I.________. Sie planen unter anderem den Einbau eines Schwedenofens mit einem neuen Kamin sowie die Errichtung von zwei Dachlukarnen. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. 2. Mit Gesamtbauentscheid vom 3. April 2023 erteilte die Stadt Langenthal die Baubewilligung und wies die Einsprache der Beschwerdeführenden als öffentlich-rechtlich unbegründet ab.