Zudem kann auf die übrigen, bereits heute bestehenden Aussenfassaden des Anbaus des Gebäudes Nr. 3 zurückgegriffen werden. Damit dürfte hinreichend klar sein, wie die neue Aussenfassade auszusehen hat, zumal die Beschwerdeführenden sich bezüglich Detailgestaltung mit der Gemeinde und der KDP, die dazu in ihrer Stellungnahme vom 30. Januar 2023 ausdrücklich Hand bietet, vor der Ausführung absprechen kann.