g) Soweit die Beschwerdeführenden geltend machen, die Auflage sei zu wenig bestimmt, ist es zwar richtig, dass alleine aus den Umschreibungen «sauberer Abschluss» und «ordentliche Fassade» nicht genügend klar ist, wie die Fassade auszusehen hat. Allerdings ist in der Auflage weiter vorgegeben, dass die Fassade «mittels geschlossener Holzschalung» erstellt werden muss. Zudem kann auf die übrigen, bereits heute bestehenden Aussenfassaden des Anbaus des Gebäudes Nr. 3 zurückgegriffen werden.