Weiter sei die Auflage zu unbestimmt. Es sei unklar, was ein «sauberer Abschluss» und eine «ordentliche Fassade» seien und wer dies zu bestimmen habe. Mangels eingehender Sachverhaltsabklärung bestehe über die konkrete Ausführung (Holzart, Farbe usw.) allseits keine Vorstellung.