Das Regierungsstatthalteramt Thun beantragt in seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Sigriswil verweist in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2023 auf ihre zustimmenden Eingaben im Baubewilligungsverfahren, ohne einen Antrag zu stellen. Darüber hinaus äussert die Gemeinde Zweifel an der Einstufung des Anbaus des Gebäude Nr. 3 als erhaltenswertes Baudenkmal. 4. Mit Zwischenverfügung vom 29. März 2023 entschied das Rechtsamt über die Verfahrensanträge der Beschwerdeführenden. Es wies ihr Gesuch um Feststellung der Teilrechtskraft, eventualiter um Entzug der aufschiebenden Wirkung, ab.