Die KDP verweist in ihrer Stellungnahme vom 30. Januar 2023 auf ihren positiven Amtsbericht vom 23. Mai 2022 mit Ergänzung vom 22. September 2022, auf die die umstrittene Auflage zurückgeht. Die KDP verteidigt diese Auflage, ohne einen Antrag zu stellen. Abschliessend erklärt sie sich bereit, nach dem Rückbau der Garage Nr. 5a an einem Augenschein mit der Leitbehörde die Detailgestaltung zu definieren, die einer sauberen, ordentlichen Fassade entspricht. Das Regierungsstatthalteramt Thun beantragt in seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde.