3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es der Einsprecherin die Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Zudem wurde auch der KDP die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Mit Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2023 beteiligte sich die Einsprecherin als Beschwerdegegnerin am Beschwerdeverfahren. Sie beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die KDP verweist in ihrer Stellungnahme vom 30. Januar 2023 auf ihren positiven Amtsbericht vom 23. Mai 2022 mit Ergänzung vom 22. September 2022, auf die die umstrittene Auflage zurückgeht.