Die Verfahrensbeteiligten erhielten die Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Mit Gesamtentscheid vom 21. Dezember 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung. Dies unter anderem unter der Auflage in Ziff. 2.2, dass die Bauherrschaft bis zur Fertigstellung des Neubaus Nr. 5 an der durch den Abbruch der Garage Nr. 5a freigelegten Stelle des Anbaus zum Gebäude Nr. 3 einen sauberen Abschluss und eine ordentliche Fassade mittels geschlossener Holzschalung zu erstellen und die Kosten hierfür vorzuschiessen hat.