ist im Bauinventar als erhaltenswertes Baudenkmal verzeichnet und ist Teil der Baugruppe G.________. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdegegnerin als Eigentümerin der Parzelle Nr. K.________ mit dem Gebäude Nr. 3 Einsprache. Die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) verlangte in ihrer Stellungnahme vom 22. September 2022, für eine gute Gesamtlösung sei die Garagenaussenwand wo nötig mit einer geschlossenen Holzschalung zu ergänzen, damit der Anbau an das Gebäude Nr. 3 einen sauberen Abschluss und eine ordentliche Fassade erhalte. Die Verfahrensbeteiligten erhielten die Gelegenheit, sich dazu zu äussern.