Insoweit die Beschwerdeführenden sinngemäss vorbringen, Internetzugang via Glaserfasernetz sei als Alternative zur Mobilfunktechnologie 5G sowohl nachhaltiger als auch gesünder sei, vermögen sie nichts für sich daraus abzuleiten. Bezüglich des Baus von Mobilfunkstandorten bestehen keine spezifischen Nachhaltigkeitsbestimmungen. Im Baubewilligungsverfahren ist demnach nicht zu prüfen, ob die Datenübertragung über 5G mehr Energie als die Datenübertragung über Glasfaserkabel benötigt. Im Übrigen weist die Beschwerdegegnerin zu Recht darauf hin, dass das Glasfasernetz die Dienstleistungen eines Mobilfunknetzes nicht zu ersetzen vermag.