g) Die Gemeinde Spiez hat mit Art. 418 Abs. 2 GBR47 ein sogenanntes Kaskadenmodell für Antennenanlagen eingeführt. Demnach müssen Antennenanlagen in erster Linie in Arbeitszonen oder ausserhalb des Baugebietes auf bestehenden Antennenanlagen oder Strommasten errichtet werden. Ist dies nachgewiesenermassen nicht möglich oder aufgrund des Versorgungsauftrags nicht ausreichend, so kommen weitere Zonenarten in Frage.