Der Standort könne aufgrund der gewählten Position auch die Galerie des Spiezwiler-Tunnels versorgen. Ein äquivalenter Ersatz des bestehenden Standortes durch einen oder mehrere Standorte innerhalb der Bauzone – sofern dies im Rahmen des Grundsatzes der Trennung von Bauzonen- und Nichtbauzonengebiet überhaupt zulässig wäre – sei nicht möglich. Durch den Umbau könnten sowohl die bestehende Mobilfunkversorgung als auch die langfristige Netzplanung aufrechterhalten werden. Ferner könne durch den massvollen Umbau den Anforderungen an die Technik sowie dem Bedürfnis der Kunden und der Behörden Rechnung getragen werden.