Danach äussern sich die Beschwerdeführenden kurz zur Gefährlichkeit hochfrequenter elektromagnetischer Strahlen, ohne dabei konkret auf die vorliegende Mobilfunkanlage einzugehen. Ebenfalls verweisen die Beschwerdeführenden auf den Bundesgerichtsentscheid «Steffisburg» 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023, welcher ihre Ausführungen bestätige.