Ergibt die Abnahmemessung eine höhere NIS-Belastung als die rechnerische Prognose, hat die Behörde auch eine Reduktion der Sendeleistung oder eine sonstige Anpassung der Anlage zu verfügen.28 Im Übrigen käme eine Einberechnung der Messungenauigkeiten in die rechnerische Prognose einer Verschärfung der Grenzwerte gleich. Das Bundesgericht hat dies mehrfach verworfen.29 5. Verletzung des Vorsorgeprinzips durch Gesundheitsschädigung bei Anwendung des Korrekturfaktors