Nach Inbetriebnahme der Anlage soll daher in der Regel eine NIS-Abnahmemessung durchgeführt werden, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlagegrenzwert an einem OMEN zu 80% erreicht wird.27 Mit anderen Worten gibt es genau für den Fall, in welchem der Anlagegrenzwert in der rechnerischen Prognose annähernd erreicht wird, mit der Abnahmemessung ein Kontrollsystem um allfälligen Ungenauigkeiten bei der rechnerischen Prognose zu identifizieren. Ergibt die Abnahmemessung eine höhere NIS-Belastung als die rechnerische Prognose, hat die Behörde auch eine Reduktion der Sendeleistung oder eine sonstige Anpassung der Anlage zu verfügen.28