a) Die Beschwerdeführenden monieren, die Standortdatenblätter suggerierten eine Einhaltung der Grenzwerte. Auch aufgrund der erwähnten Bestätigung, dass in 25 % der Fälle Überschreitungen festgestellt worden seien, müssten sie davon ausgehen, dass falsche Abstände, falsche Winkelangaben, falsche Leistungsangaben, falsch Antennendiagramme und / oder falsche Neigungswinkel in den Standortdatenblättern vorhanden seien. Würden Standortdatenblätter eine korrekte Berechnung des schlimmsten Falls berücksichtigen, dürften niemals Messwerte oberhalb der Prognose bei der Abnahme zu finden sein.