Nach der Vollzugsempfehlung zur NISV und der Messempfehlung soll nach Inbetriebnahme der Anlage in der Regel eine NIS-Abnahmemessung durchgeführt werden, wenn der Anlagegrenzwert gemäss rechnerischer Prognose an einem OMEN zu 80 % erreicht wird.25 Vorliegend hat das AUE in seinem Fachbericht festgehalten, dass bei den OMEN 3, 6 und 7 Abnahmemessungen durchzuführen sind.26 Inwiefern der Vollzug der baupolizeilichen Aufgaben damit nicht gegeben sei, wie es die Beschwerdeführenden vorbringen, überzeugt nicht. 20 Vgl. BGer 1C_97/2018 vom 3. September 2019, E. 8.3. 21 Vgl. den Bericht des BAFU «Qualitätssicherungssystem für Mobilfunkanlagen: Pilotprojekt Vor-Ort-Kontrollen 2022»