Vielmehr ist daraus das Gegenteil festzustellen. Das System mit berechneter Strahlenbelastung im Baubewil- ligungsverfahren23 und gemessener Strahlung im Nachgang dazu funktioniert gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Zudem werden durch das Qualitätssicherungssystem sämtliche Mobilfunkanlagen in der Schweiz auch nach einer allfälligen Abnahmemessung kontinuierlich überprüft. Allfällige Grenzwertüberschreitungen müssen denn auch innert 24 Stunden behoben werden, sofern dies durch Fernsteuerung möglich ist, andernfalls innerhalb einer Arbeitswoche.24