Die Beschwerdeführenden stützen sich dabei auch auf eine Umfrage bei den kantonalen NIS-Fachstellen von Anfang 2022. Demnach sei es in 25 % der Fälle, in welchen eine Messung durchgeführt worden sei, zu einer Grenzwertüberschreitung bzw. zu einer Überschreitung der prognostizierten Werten gekommen. Es sei somit erwiesen, dass kein verlässlicher Vollzug gewährleistet sei. Überdies beruhten die Messresultate lediglich auf Modellrechnungen. Die Bevölkerung sei somit unkontrollierbarer Strahlung ausgesetzt. Aus dem Gesagten folgern die Beschwerdeführenden, dass die Standortdatenblätter nicht korrekt sein könnten.