c) Vorliegendes Bauvorhaben betrifft einen bestehenden Mobilfunkstandort. Dieser wird umgebaut, indem der alte Mast durch einen neuen, etwas höheren Mast, ersetzt wird, wobei das Technikhäuschen bestehen bleibt (vgl. für Details die Angaben im Sachverhalt, Ziffer 1). Die Beschwerdegegnerin beschrieb im Baugesuch das Vorhaben wie folgt: «Umbau der best. Mobilfunkanlage für E.________ inkl. 5G. Abbruch alter Mast 31.0 m, Ersatz mit Mast 35.0 m und neuen Antennen.»13 In der Baupublikation14 beschrieb die Gemeinde Spiez das Vorhaben folgendermassen: «Abbruch alter Mast 31.0 m der Mobilfunkanlage der E.________ sowie Ersatz durch 35.0 m hohen Masten und neuen Antennen inkl. 5G.»