Das AUE gibt in seiner Stellungnahme vom 26. Mai 2023 an, aus den Beschwerden ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts im Vorverfahren vom 5. August 2022 erforderlich machen würde. In der Beschwerdeantwort vom 30. Mai 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin, die Beschwerden und alle Anträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Spiez verzichtet in ihrer Stellungnahme vom 6. Juni 2023 auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort und verweist