Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner ersuchte es das AUE um eine Stellungnahme zu den Rügen im Zusammenhang mit der nichtionisierenden Strahlung (NIS). In der Vernehmlassung vom 10. Mai 2023 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Das AUE gibt in seiner Stellungnahme vom 26. Mai 2023 an, aus den Beschwerden ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts im Vorverfahren vom 5. August 2022 erforderlich machen würde.