3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin 1 mit Eingabe vom 30. April 2023 für sich und acht weitere ehemalige Einsprecher und Einsprecherinnen Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Mit Eingabe vom 2. Mai 2023 reichte der Beschwerdeführer 2 für sich und 38 weiterem ehemalige Einsprecher und Einsprecherinnen ebenfalls eine Beschwerde bei der BVD ein. Beide Rechtsschriften sind inhaltlich grossmehrheitlich identisch und in beiden wird die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 5. April 2023 beantragt