Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt. Mit Verfügung vom 15. August 2022 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für den geplanten Abbruch des alten Mastes und den Ersatz durch den neuen Mast inkl. der neuen Antennen die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets. Mit Gesamtentscheid vom 5. April 2023 erteilte die Gemeinde Spiez für das Vorhaben die Baubewilligung.