2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. In der Stellungnahme vom 21. Juli 2022 stellte das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Walderhaltung Region Alpen, fest, dass das Projekt keine waldrechtliche Ausnahmebewilligung erfordere. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 5. August 2022 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt.