1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 7. Juni 2022 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch für den Umbau einer Mobilfunkanlage durch Abbruch des alten Mastes und den Ersatz durch einen 4 m höheren Mast an einem bestehenden Standort auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. H.________ (Bauparzelle) ein. Die Bauparzelle liegt gemäss Zonenplan der Gemeinde Spiez in der Landwirtschaftszone. Die Beschwerdegegnerin plant, den bestehenden Mast mit einer Höhe von 31.00 m abzubrechen und am gleichen Standort um ca. 2 m versetzt durch einen neuen, 35.00 m hohen Masten und neuen Antennen inkl. 5G-Technologie zu ersetzen. Am neuen Mast sollen insgesamt vier Antennenkörper angebracht werden.